Christian Hochgrebe übernimmt den Vorsitz im Verwaltungsrat der GGL und leitet die erste große Prüfung des GlüStV 2021 ein
David Reed · Jul 8, 2026

Christian Hochgrebe übernimmt den Vorsitz im Verwaltungsrat der GGL und leitet die erste große Prüfung des GlüStV 2021 ein

Am 1. Juli 2026 hat Christian Hochgrebe, Staatssekretär für Inneres in Berlin, den Vorsitz im Verwaltungsrat der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder übernommen und folgt damit auf Sandro Kirchner aus Bayern. Die Übergabe erfolgt zu einem Zeitpunkt, an dem die Behörde die erste umfassende gesetzliche Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 vorbereitet, der die zentrale Regulierungsstelle geschaffen hat.
Der Wechsel an der Spitze der GGL
Christian Hochgrebe übernimmt die Leitung des Verwaltungsrats, während die GGL ihre Strukturen für die anstehende Überprüfung des GlüStV 2021 festigt. Sandro Kirchner hatte den Posten zuvor inne und übergab die Verantwortung planmäßig zum Beginn des neuen Monats. Beobachter der Glücksspielregulierung verweisen darauf, dass der Wechsel mit der Vorbereitung auf die gesetzlich vorgesehene Bewertung zusammenfällt, die bis Ende 2026 abgeschlossen sein muss.
Die Evaluierung des GlüStV 2021
Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 bildet die Grundlage für die zentrale Aufsicht durch die GGL und verfolgt Ziele wie die Prävention von Glücksspielsucht, die Lenkung der Nachfrage in den legalen Markt sowie die Bekämpfung illegaler Angebote. Fünf Jahre nach seinem Inkrafttreten steht nun die erste umfassende Prüfung an, die Wirksamkeit der Regelungen bewertet. Die GGL sammelt hierfür Daten und Berichte aus den Ländern, um die Ergebnisse fristgerecht vorzulegen.
Vorbereitungen der Behörde auf die Überprüfung
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder richtet ihre internen Prozesse darauf ein, die gesetzlichen Vorgaben zur Evaluierung zu erfüllen. Mitarbeiter erfassen Kennzahlen zu Lizenzvergaben, Spielerschutzmaßnahmen und Maßnahmen gegen unerlaubte Anbieter. Hochgrebe bringt als neuer Vorsitzender Erfahrungen aus der Berliner Innenverwaltung ein, die bei der Koordination zwischen Bund und Ländern hilfreich sein können. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder veröffentlicht regelmäßig Aktualisierungen zu diesen Vorbereitungen.
Relevante Entwicklungen im Juli 2026
Im Juli 2026 markiert die Amtsübernahme den Auftakt für die intensivere Phase der Datensammlung. Die Behörde plant, bis Jahresende alle erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen. Experten der Landesregierungen tauschen sich über Fortschritte bei der Umsetzung des Vertrags aus, während die GGL technische und organisatorische Anpassungen vornimmt, um die Evaluierung effizient abzuwickeln.

Ziele des GlüStV 2021 im Fokus der Prüfung
Die Überprüfung richtet sich auf die drei zentralen Anliegen des Vertrags. Präventionsprogramme gegen Sucht werden anhand von Nutzungsdaten und Berichten der Suchthilfe bewertet. Die Lenkung der Nachfrage in legale Angebote zeigt sich in Lizenzstatistiken und Marktanteilen. Maßnahmen gegen illegale Anbieter umfassen Kontrollen und Kooperationen mit Strafverfolgungsbehörden. Die GGL dokumentiert diese Aspekte systematisch für die abschließende Bewertung.
Zusammenarbeit der Länder unter neuer Leitung
Die Bundesländer koordinieren ihre Beiträge zur Evaluierung über den Verwaltungsrat. Hochgrebe übernimmt hierbei die Moderation der Sitzungen und die Abstimmung mit den beteiligten Ministerien. Bayern als bisheriger Vorsitzland stellt weiterhin Unterlagen zur Verfügung, während Berlin neue Impulse in die Arbeit einbringt. Diese Zusammenarbeit soll sicherstellen, dass die Ergebnisse der Überprüfung alle regionalen Unterschiede berücksichtigen.
Fazit
Die Amtsübernahme durch Christian Hochgrebe am 1. Juli 2026 verbindet sich direkt mit den Vorbereitungen auf die gesetzliche Evaluierung des GlüStV 2021. Die GGL arbeitet an der Zusammenstellung der notwendigen Daten und Berichte, um die Wirksamkeit des Vertrags bis Ende des Jahres zu bewerten. Die beteiligten Länder halten den Prozess fristgerecht aufrecht und liefern die Grundlagen für die abschließende Prüfung.